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Die WEG-Verwaltung / Mietverwaltung beinhaltet die allgemeine,
kaufmännische und technische Verwaltung von Gemeinschafts-,
Sonder- und Teileigentum wie folgt:

1. Allgemeine Verwaltung

2. Kaufmännische Verwaltung

3. Technische Verwaltung

 
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen sehen sich die
Eigentümer regelmäßig den zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen der
Gemeinschaftsmitglieder gegenüber. Eine wichtige Aufgabe der WEG-
Verwaltung ist deshalb auch, den Gemeinschaftsfrieden zu wahren.
 
Im Dialog mit Eigentümern und Mietern werden Lösungen erarbeitet
und professionell umgesetzt.
So kann auch ein wesentliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft,
nämlich die Wertsicherung und Wertsteigerung eines Objektes,
nachhaltig erreicht werden.